Altchemnitzer Straße 16
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Vorweggenommene Erbfolge

Nach dem Volksmund ist es besser, mit der warmen Hand zu geben als mit der kalten. Die Vermögensübergabe zu Lebzeiten wird als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet. Dabei wird leider auch vieles beim Notar unterzeichnet, was die Beteiligten später bereuen. Damit Ihnen das nicht passiert, vertritt Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier Ihre Interessen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Gründe für die vorweggenommene Erbfolge

Für viele Erblasser gibt es gute Gründe, bereits zu Lebzeiten Vermögen auf die mutmaßlichen späteren Erben zu übertragen
Beispiele:
  • Steuern sparen durch mehrfache Ausschöpfung der Erbschaftssteuerfreibeträge oder bessere Verteilung von Einkünften im Rahmen der Einkommensteuer.
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen (nach Zeitablauf)1
  • Sicherung der eigenen Altersversorgung bei Schenkung gegen Versorgungsleistungen
  • Streit zwischen den künftigen Erben vermeiden, weil das wesentliche Vermögen zu Lebzeiten aufgeteilt wurde
  • Einfach nur anderen eine Freude machen

Welche Risiken sind mit der vorweggenommenen Erbfolge verbunden?

Um es ganz deutlich zu sagen: Was weg ist, ist weg. Hiervon gibt es nur Ausnahmen in Extremfällen. Der Schenker verliert grundsätzlich seine Rechtsmacht über das Verschenkte. Der Beschenke kann damit tun und lassen, was er will. Gemindert werden kann diese Rechtsfolge dadurch, dass dem Schenker Rücktrittsrechte eingeräumt werden. Üblich sind zum Beispiel Rücktrittsrechte für den Fall des Vermögensverfalls oder des Vorversterbens des Beschenkten oder für den Fall, dass der Beschenkte das Grundstück veräußern will.
Wichtig ist die rechtliche Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge. Teilweise werden Ziele nicht erreicht, weil die Vermögensübergabe nicht richtig durchdacht wurde. Teilweise lässt sich von zwei gegenläufigen Zielen nur eines erreichen. So kann der Übergeber sich durch umfangreiche Nießbrauchs- und Rückforderungsrechte absichern. In diesem Fall wird es ihm aber nicht gelingen, Pflichtteilsergänzungsansprüche zu vermeiden. Ein gefährlicher Fehler besteht auch darin, dass Mitunternehmeranteile zerrissen und damit einkommensteuerrechtliche Entnahmen geschaffen werden. In diesen Fällen müssen Steuern auf Erträge gezahlt werden, die tatsächlich nicht in Geld vorhanden sind.
Für den Übernehmer stellt sich die Frage, ob er aufgrund der vorweggenommenen Erbfolge weniger erhält. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn er risikobelastete Gegenstände - etwa ein Unternehmen - erhält. In diesem Zusammenhang ist vielfach unbekannt, dass die Formulierung "im Wege vorweggenommener Erbfolge" von der Rechtsprechung im Zweifel als Ausgleichungsanordnung nach § 2050 Absatz 3 BGB ausgelegt wird.2 Die Ausgleichungsanordnung hat zur Folge, dass die Geschwister des Übernehmers wesentlich besser dastehen, wenn es zur gesetzlichen Erbfolge kommt oder wenn Pflichtteilsansprüche im Raum stehen.

Welche Kosten sind mit der vorweggenommenen Erbfolge verbunden?

Eine Vermögensübergabe oder Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist ein so bedeutender Schritt, dass auf eine umfassende rechtliche Beratung nicht verzichtet werden sollte. Die Spanne an Aufgaben reicht von der einfachen Übergabe eines Grundstückes bis zur Übergabe großer Unternehmen. Dementsprechend ist auch das Haftungsrisiko und der Arbeitsaufwand sehr unterschiedlich. In überschaubaren Fällen kann die Beratung für ein Pauschalhonorar erfolgen. In allen anderen Fällen ist regelmäßig eine Stundenhonorarvereinbarung erforderlich.
Es können Kosten für die Hinzuziehung eines Steuerberaters entstehen. Die steuerlichen Risiken schlummern häufig nicht nur im Schenkungsteuerrecht, sondern auch im Ertragsteuerrecht. Hier wird häufig der Steuerberater hinzugezogen, der die Verhältnisse der Unternehmens kennt. An weiteren Kosten sind zum Beispiel die Kosten für notarielle Beurkundungen und die Eintragungen in das Grundbuch oder verschiedene Register (z.B. Handelsregister) zu nennen.
Im Ergebnis sparen die Beteiligten jedoch in der Regel viel Geld im Verhältnis zu dem, was passieren würde, wenn sie den Dingen freien Lauf lassen. Neben Steuern schlagen in diesem Fall häufig auch die Ansprüche der Miterben oder Pflichtteilsberechtigten zu Buche. Die Pflichtteilsansprüche sind sofort fällig und können ohne die nötige Liquiditätsvorsorge einen Notverkauf mit entsprechenden Verlusten erfordern.
1 Zwischen Ehegatten ungeeignet wegen § 2325 Absatz 3, 2. Halbsatz BGB, dessen Verfassungsmäßigkeit jedoch bezweifelt wird; funktioniert auch nicht bei Nießbrauchsvorbehalt.
2 BGH, Urteil vom 12.10.1988, NJW-RR 1989, 259.
4,9 von 5 (41 Bewertungen)
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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