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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Erbenhaftung

Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier hilft Ihnen dabei, als Erbe Ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

Wenn sich eine Erbschaft als wertlos herausstellt, ist dies ärgerlich. Noch ärgerlicher wird es, wenn Sie als Erbe von Nachlassgläubigern aufgefordert werden, Nachlassverbindlichkeiten aus Ihrem sogenannten Eigenvermögen zu bezahlen. Das Eigenvermögen ist das Vermögen, das Sie unabhängig vom Erbfall haben, also alles, was Sie nicht geerbt haben.

zerbrochener Euro Die Nachlassgläubiger schreiben regelmäßig das Nachlassgericht an. Wenn ein Erbschein existiert, schickt das Nachlassgericht den Nachlassgläubigern meistens eine Kopie des Erbscheins. In anderen Fällen erteilen Nachlassgerichte munter Auskünfte, wen sie für den Erben halten - egal, ob das stimmt oder nicht. Die Gläubiger folgen dann in der Regel der Auskunft des Nachlassgerichts und schreiben die Erben an. Im Ergebnis lässt es sich in der Regel verhindern, dass Sie aus Ihrem Eigenvermögen zahlen müssen. Aber der Weg dahin ist steinig. Die Beschränkung der Erbenhaftung verlangt vom Erben, dass er zur richtigen Zeit die richtigen Schritte ergreift.

Es stellen sich Fragen wie: Muss ich einen Nachlassinsolvenzantrag stellen? Sollte ich eine Nachlassverwaltung beantragen? Muss ich Einreden erheben (z.B. Dürftigkeitseinrede, Einrede des ungeteilten Nachlasses). Muss ich im Gerichtsverfahren oder beim Abschluss eines Vergleichs einen Vorbehalt beantragen oder vereinbaren? Muss ich vielleicht sogar eine Vollstreckungsgegenklage erheben? Hierbei helfe ich Ihnen gern.

Ich empfehle Ihnen zunächst eine Erstberatung. Es hängt dann in der Regel vom Verhalten des Gläubigers ab, ob eine weitere Vertretung erforderlich wird.

Weitere Informationen

Hier können Sie die Kosten eines Aufgebotsverfahrens berechnen.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier

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