Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 - 28 26 90 79

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Erbauschlagungsfrist

Hier können Sie den Ablauf Ihrer Erbausschlagungsfrist berechnen.


Ihre Kenntnis vom Erbfall:
Ihre Kenntnis von der Erbenstellung:
Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht (falls vorhanden):
Der Erblasser hatte seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder Sie waren beim Fristbeginn im Ausland.


(Hier erscheint das Ergebnis, wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben.)


Gern berate ich Sie zu Ihrer Erbausschlagung. 

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier