Wettlaufsituationen im Erbrecht
Es gibt im Erbrecht sogenannte Wettlaufsituation. Bei diesen Situationen geht es darum, dass derjenige einen Rechtsverlust erleiden kann, der zuletzt handelt.Bankvollmacht, Einzelverfügungsbefugnis, Vorsorgevollmacht
Eine solche Situation liegt vor, wenn eine Vollmacht des Erblassers über dessen Tod hinaus fortgilt. Besonders häufig tritt dies auf bei:- Vorsorgevollmachten und
- Bankvollmachten
Muster eines Vollmachtswiderrufs:
Hiermit widerrufe ich alle Vollmachten, die Ihnen Frau/Herr [Name und Anschrift des Erblassers] erteilt hat.
Bedenken Sie, dass Sie für einen nachweisbaren Zugang des Widerrufs sorgen müssen!Lebensversicherung, Unfallversicherung, Bausparvertrag, Liechtensteinische Stiftung
Eine weitere Wettlaufsituationen besteht bei vielen Lebensversicherungsverträgen und teilweise auch bei anderen Verträgen, etwa Bausparverträgen. Bei diesen Verträgen gibt es häufig ein Bezugsrecht zu Gunsten Dritter im Todesfall. Dieses Bezugsrecht führt dazu, dass die Versicherungssumme oder das sonstige Geld nicht an die Erben, sondern an den Bezugsberechtigten fällt. Das heißt aber noch nicht, dass der Bezugsberechtigte das Geld im Verhältnis zu den Erben auch behalten darf. Das können die Erben teilweise verhindern, indem sie rechtzeitig die erforderlichen Widerrufserklärungen abgeben. Es geht hierbei oft um erhebliche Vermögenswerte. Neuerdings werden diese Grundsätze auch auf Liechtensteinische Stiftungen angewendet, wenn diese so ausgestaltet sind, dass das Stiftungsvermögen am Ende einer dritten Person zufällt.1Bei der Lebensversicherung kann es sein, dass nicht zwei Personen um die Wette laufen, sondern drei. Der Dritte ist der Inhaber des Versicherungsscheins, wenn dieser von den Erben und dem Bezugsberechtigten personenverschieden ist. Aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Lebensversicherungsvertrag ergibt sich häufig, dass das Versicherungsunternehmen auch schuldbefreiend an den Inhaber des Versicherungsscheins leisten kann. Der Inhaber des Versicherungsscheins kann dies allerdings nicht erzwingen.2
Wenn Sie als Sieger aus dem Wettlauf hervorgehen wollen, kontaktieren bitte umgehend Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier und weisen Sie auf die Eilbedürftigkeit Ihres Falls hin!