Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 - 28 26 90 79

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Unternehmensnachfolge

Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier berät Sie über erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn sich ein Unternehmen in Ihrem Nachlass befindet.

Warum Unternehmer ein Testament benötigen

Sie haben ein Unternehmen im Nachlass? Vielleicht sind Ihre Liebe, Arbeitskraft und Ihr Geld in das Unternehmen geflossen? Sie arbeiten planvoll und organisiert? Lassen Sie nicht zu, dass nach Ihrem Tod das Chaos ausbricht!

Die gesetzliche Erbfolge führt häufig dazu, dass mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden. Sie haben dann oft verschiedene Interessen und verfolgen verschiedene Ziele. Dies führt zu einem Streit über die zukünftige Ausrichtung Ihres Unternehmens. Und sind alle Ihre (möglichen) Erben zur Führung Ihres Unternehmens geeignet? Viele Unternehmen überleben den Tod ihres Inhabers nicht.

Nutzen Sie daher die Vorteile einer rechtzeitigen Regelung! Sie können dadurch den Fortbestand Ihres Unternehmens sichern. Sie räumen Missverständnisse bei den (möglichen) Erben aus. Weichende Erben können Sie abfinden und frühzeitig auf einen anderen Lebensweg verweisen. Wenn Ihr Nachfolger feststeht, wird er sich mit Engegagement für Ihr Unternehmen einsetzen. Zudem können Sie für eine Absicherung Ihres Ehegatten sorgen.

Außerdem können Sie bei einer geplanten Unternehmensnachfolge steuerliche Möglichkeiten viel besser nutzen bzw. steuerliche Fallstricke vermeiden (Stichwort: Aufdeckung stiller Reserven).

Der Weg zu Ihrem Testament und Ihren Vorsorgeregelungen

Zunächst empfehle ich auch in diesen Fällen eine Erstberatung. Sodann gibt es in der Regel weitere Gespräche, zwischen denen ich ggf. Muster entwerfe. Es ist oft nötig, dass Sie sich darüber klar werden, wie Sie Ihre Nachfolge regeln wollen. Dazu sind häufig Gespräche in der Familie notwendig oder zumindest sehr empfehlenswert. Vielleicht verzichten weichende Abkömmlinge sogar auf ihren Pflichtteil, wenigstens gegenständlich beschränkt? Immerhin übernimmt der Unternehmensnachfolger auch das Risiko.

Die Regelung erschöpft sich nie in einem Testament. Flankierend müssen Vorsorgeregelungen für den Fall der Geschäftsunfähigkeit getroffen werden. Sie wollen auf keinen Fall, dass irgendein Berufsbetruer plötzlich Ihr Unternehmen führt!

Bitte kontaktieren Sie mich und ich helfe Ihnen weiter.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier