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09120 Chemnitz
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Anwaltshaftung oder Notarhaftung

Haben Sie in Ihrem Erbrechtsfall den falschen Rechtsanwalt oder Notar erwischt? Bei mir landen die Fälle, die andere vermurkst haben.

Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass viel zu viele Rechtsanwälte und Notare im Erbrecht unterwegs sind, die nicht in der Lage sind, ein erbrechtliches Mandat fehlerfrei zu bearbeiten. Sind Sie an den falschen geraten? Dann schaue ich gern, ob ich Ihnen helfen kann.

Vorab: Ihnen ist kein Vorwurf zu machen, wenn Sie einem Rechtsanwalt oder Notar vertrauen, der sich im Erbrecht nicht ausreichend auskennt. Sogar für mich ist es schwer, einen Rechtsanwalt aus einem anderen Fachgebiet (etwa Arbeitsrecht oder Familienrecht) zu finden, der wirklich kompetent ist. Der Grund liegt darin, dass ich von außen nicht in die Arbeitsweise anderer Kollegen hineinschauen kann. Wenn das für mich schon so schwer ist, dann ahne ich, wie schwer es für Sie ist, einen kompetenten Rechtsanwalt oder Notar zu finden.

Wenn Sie das lesen, ist das Dilemma nun aber vermutlich schon passiert. Der Fall ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel bereits viel schwieriger und umfangreicher geworden. An dieser Stelle muss Ihnen klar sein, dass die Weiterbearbeitung solcher Fälle mehr kostet als die erstmalige Bearbeitung eines neuen Falls. In der Regel ist hier ein Zeithonorar angemessen.

Rettungsversuche

Wenn Sie das Mandat rechtzeitig beenden, lässt sich in vielen Fällen noch etwas retten. In diesen Fällen verkünde ich dem betreffenden Rechtsanwalt oder Notar in der Regel den Streit, falls der Richter gegen Sie entscheidet. Wenn sich der Fehler ausbügeln lässt, dann erreichen Sie Ihr ursprüngliches Ziel und der Rechtsanwalt oder Notar wird vor der Haftung verschont.

Anwalts- und Notarhaftung

Wenn ein Haftungsfall vorliegt, dann wird es schwierig. Zum einen müssen Sie den Fehler des Rechtsanwalts oder Notars beweisen. Ihnen hilft dabei die sogenannte sekundäre Behauptungslast, wonach der Rechtsanwalt oder Notar wenigstens vortragen muss, wie er beraten haben will. Zum anderen muss der Fehler des Anwalts kausal für den Verlust des ursprünglichen Rechtsstreits gewesen sein. Dazu muss der ursprüngliche Rechtsstreit quasi noch einmal im Anwalts- oder Notarhaftungsprozess geführt werden. Es gibt Fälle, in denen der Aufwand eines Haftungsprozesses so groß ist, dass sich die Rechtsverfolgung im Verhältnis zum eingetretenen Schaden nicht lohnt. Wenn sich der Aufwand aber lohnt, dann setze ich mich gern mit ganzer Kraft für Sie ein.

Wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann kontaktieren Sie mich bitte.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier